Anteil türkischer Beschäftigter
Für jeden ausländischen Beschäftigten wird eine bestimmte Anzahl türkischer Staatsangehöriger als Beschäftigte vorausgesetzt
- Personalstruktur
- Die Regel wird pro ausländischem Beschäftigten berechnet
- Die Quote unterscheidet sich bei Unternehmen im Ausnahmebereich
- Ihre bestehende Personalstruktur muss vorab geprüft werden
