Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis
Die häufigste Erlaubnis für vorübergehenden Aufenthalt in der Türkei
- Meist 1 Jahr · max. 2 Jahre
- Für Tourismus, Immobilienbesitz, Gesundheit, Bildung
- Meist 1 Jahr, maximal 2 Jahre, verlängerbar
- Gültige Krankenversicherung erforderlich
- Adressmeldung erforderlich
