Staatsbürgerschaft

Türkischstämmigen-Bescheinigung:
Ein Status jenseits des Ausländerseins.

Zwischen dem Leben in der Türkei als Ausländer und dem türkischen Staatsbürger zu sein gibt es einen dritten Status, dessen sich die meisten nicht bewusst sind: den Türkischstämmigen-Status. Dieser Status gewährt Ausländern, deren türkische Abstammung — über Sprache, Kultur oder Herkunftsbindung — amtlich nachgewiesen werden kann, besondere Rechte. Von der Arbeitserlaubnis bis zum Weg zur Staatsbürgerschaft verlaufen viele Verfahren mit diesem Status anders. In diesem Artikel teilen wir den allgemeinen Rahmen des Status, die gewährten Rechte und häufig anzutreffende Irrtümer.

Wer ist Türkischstämmig?

Der Begriff „türkischstämmig” beruht im amtlichen System der Republik Türkei auf einer historischen und kulturellen Bindung. Türkischer Abstammung zu sein ist keine rein ethnische Bestimmung — Sprache, Kultur, Tradition und historische Geografie werden gemeinsam bewertet. Personen, die aus der historischen türkischen Geografie stammen, Türkisch oder einen der türkischen Dialekte sprechen, sich und ihre Familie der türkischen Kultur zugehörig fühlen, können in diesen Umfang fallen.

Wichtig ist nicht das Bestehen der begrifflichen Bindung, sondern dass diese Bindung amtlich nachweisbar ist. Sich türkischstämmig zu fühlen ist eine Sache, dies vor den Behörden der Republik Türkei in Aktenform zu zeigen, eine andere. Viele Menschen wissen, dass sie abstammungsgemäß Türken sind, doch dieses Wissen in einen amtlichen Nachweis zu verwandeln, ist eine zwingende Phase.

Dieser Status ist nicht „türkischer Staatsbürger”. Die Staatsbürgerschaft ist eine eigenständige amtliche Bindung. Türkischstämmig zu sein ermöglicht es, unter Beibehaltung des Ausländerstatus einige den Staatsbürgern vorbehaltene Rechte zu nutzen — und noch wichtiger, es verkürzt den Weg zur Staatsbürgerschaft.

Die von diesem Status gewährten Rechte

Wenn man die Türkischstämmigen-Bescheinigung besitzt, ändert sich das amtliche Leben eines Ausländers in der Türkei erheblich. Die Grundzüge der gewährten Rechte sind:

  • Befreiung von der Arbeitserlaubnis — in vielen Branchen kann ein Türkischstämmiger ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis arbeiten. Dies ist eine Erleichterung, die standardmäßigen Ausländern nicht gewährt wird.
  • Abkürzung zur Staatsbürgerschaft — der Türkischstämmigen-Status bietet bei Staatsbürgerschaftsanträgen kürzere Aufenthaltsfristen und eine vergleichsweise flexible Bewertungsmöglichkeit.
  • Beruflicher Befähigungs- und Diplomanerkennung — insbesondere in einigen Berufsgruppen verringert Türkischstämmig zu sein die Hürden bei der Eröffnung eines Geschäfts und der Berufsausübung.
  • Zugang zu Sozialversicherung und Bildung — in bestimmten Bereichen werden gegenüber standardmäßigen Ausländern weitere Rechte gewährt.
  • Erleichterungen beim Immobilienerwerb — bei der Anschaffung von Grundstücken können Befreiungen von Länderquoten und einigen Beschränkungen in Frage kommen.

Jedes dieser Rechte hängt davon ab, dass der Status auf Aktenbasis richtig aufgebaut und nachgewiesen wird. Die Bescheinigung zu besitzen, bedeutet nicht den automatischen Erwerb der Rechte; die Ausübung jedes Rechts erfordert innerhalb von sich zusätzliche Schritte.

Türkischstämmig zu sein ist nicht Ausländer in der Türkei zu sein — aber auch nicht türkischer Staatsbürger. Es ist ein dritter, eigenständiger Status, dessen Logik auf dieser Eigenheit aufbaut.

Die Bescheinigung erlangen — Warum kein einstufiges Verfahren?

Die Last des Nachweises, türkischstämmig zu sein, liegt beim Antragsteller. Das heißt: Der Antragsteller stellt eine Akte mit Beweisen zusammen, die seine und gegebenenfalls seine familiäre historisch-kulturelle Bindung zeigen. Diese Akte wird durch die zuständigen Behörden der Republik Türkei vielseitig bewertet.

Im Bewertungsverfahren werden verschiedene Dimensionen geprüft: die Vergangenheit des Antragstellers, familiäre Bindungen, historische Eigenheiten der Herkunftsregion, Sprachkenntnisse. Am Ende des Verfahrens wird die Akte angenommen oder es werden weitere Beweise verlangt — in manchen Fällen kann der Status auch abgelehnt werden.

Aus diesem Grund ist das Verfahren vergleichsweise lang und individuell: Es ist nicht das Ausfüllen eines standardisierten Formulars, sondern das Verfahren der amtlichen Anerkennung einer Bindung. Daher sind der gute Aktenaufbau vor dem ersten Antrag und die Vorlage der Beweise in der richtigen Reihenfolge und im richtigen Format der grundlegende Erfolgsfaktor des Verfahrens.

Wichtig Der Türkischstämmigen-Status ist nicht unbefristet, wenn er einmal erteilt wurde. Die Bescheinigung wird in bestimmten Abständen erneuert; Änderungen der persönlichen Lage (Aufenthalt, Heirat, Staatsbürgerschaftswechsel) spiegeln sich unmittelbar im Verfahren wider. Daher ist auch nach Erhalt der Bescheinigung ein begleitendes Aktenmanagement erforderlich.

Drei verbreitete Irrtümer

Die Sätze, die wir am häufigsten von Personen hören, die zur Beratung zum Türkischstämmigen-Status kommen, spiegeln meist nicht ganz die Wirklichkeit:

1. „Mein Nachname ist türkisch, ich bekomme die Bescheinigung”

Allein dass der Vor- oder Nachname türkisch ist, ist für den Türkischstämmigen-Status kein ausreichender Nachweis. Es gibt viele Personen, die historisch türkische Namen tragen, ohne türkischer Abstammung zu sein; das Umgekehrte gilt ebenfalls. Der Status ergibt sich nicht aus dem Namen, sondern aus einer mehrschichtigen Beweissammlung.

2. „Einer meiner Vorfahren ist türkisch, ich habe automatisch Anspruch”

Die Abstammungsbindung allein verleiht den Status nicht — die Bindung muss nachgewiesen werden. Zudem ist auch Gegenstand der Bewertung, in welchem Maß die nachgewiesene Bindung amtlich der Definition „türkischstämmig” entspricht. Es ist kein automatisch erworbenes Recht; es ist ein Status, der amtlich festgestellt werden muss.

3. „Wenn die Bescheinigung einmal erteilt ist, gilt sie lebenslang”

Manche Aspekte des Status werden in bestimmten Abständen erneuert und bei Änderungen der persönlichen Lage aktualisiert. Eine Änderung Ihres Aufenthalts in der Türkei, Ihr Übergang in die türkische Staatsbürgerschaft oder ein langer Auslandsaufenthalt können die Lage der Bescheinigung beeinflussen. Daher ist der Türkischstämmigen-Status keine Bescheinigung, von der man sagen könnte „nimm sie und vergiss sie”, sondern eine begleitete amtliche Lage.

Drei häufig anzutreffende Profile

Über 22 Jahre haben wir Akten türkischstämmiger Antragsteller aus verschiedenen Geografien geführt. Im Folgenden anonym drei typische Profile:

Profil A — Familie mit verlorener Sprache, fortbestehender Bindung

Ein Antragsteller, dessen Familie vor drei bis vier Generationen aus der Türkei ausgewandert ist, mit der Zeit das Türkischsprechen aufgegeben hat, doch die türkische Identität in der Familie lebendig geblieben ist. Begrenzte Sprachkenntnisse sind die häufigste Hürde dieses Profils; doch wenn neben der Sprache auch kulturelle und historische Beweise richtig vorgelegt werden, kann die Akte sehr wohl erfolgreich laufen.

Profil B — Familie mit Unterlagen im Ausland, schwerem Zugang

Personenstandseintragungen, alte osmanische Archivunterlagen oder lokale Eintragungen, die die Abstammungsbindung zeigen, befinden sich im Herkunftsland des Antragstellers. Diese Unterlagen zu erlangen, beglaubigen zu lassen und in der in der Türkei gültigen Form vorzulegen, ist ein eigenes Verfahren. Die meisten Antragsteller geraten in dieser Phase ins Stocken und versuchen die Akte halbfertig zu führen.

Profil C — Eilige Antragsteller, die sofort zur Staatsbürgerschaft übergehen möchten

Antragsteller, die den Türkischstämmigen-Status nicht als eigenes Ziel, sondern als „Abkürzung zur Staatsbürgerschaft” betrachten. Der Status kann den Weg zur Staatsbürgerschaft verkürzen; doch wenn er nicht in der richtigen Reihenfolge geführt wird, hat er die entgegengesetzte Wirkung — beim Versuch, zuerst den Status zu erlangen, kann Zeit verloren gehen, und bei nicht richtig abgestimmter Zeitplanung können die beiden Verfahren sich gegenseitig behindern.

Häufig gemachter Fehler Den Versuch, den Türkischstämmigen-Status und den Staatsbürgerschaftsantrag parallel zu führen, führt meist zur Verzögerung beider. Die richtige Reihenfolge wird je nach persönlichem Ziel der Akte festgelegt — die Antwort auf die Frage, ob zuerst die Staatsbürgerschaft oder zuerst der Türkischstämmigen-Status, ist nicht für jede Akte gleich.

Bevor Sie aufbrechen

Die Türkischstämmigen-Bescheinigung ist ein Status, der Ihr Leben in der Türkei erheblich erleichtert. Doch der Erwerb dieses Status — und seine spätere richtige Nutzung — erfordert ein viel empfindlicheres Aktenmanagement als ein standardgemäßes Antragsverfahren. Denn die Sache ist kein Formular, sondern die amtliche Anerkennung einer Bindung.

Bei JS Vural Danışmanlık führen wir seit 2003 Türkischstämmigen-Akten. Wir haben Verfahren für Antragsteller aus verschiedenen Geografien — Balkan, Kaukasus, Mittelasien — sowohl zum Nachweis der Abstammungsbindung als auch zur Nutzung der aus diesem Status entstehenden Rechte geführt:

  • In 22 Jahren mehr als 6.500 Akten mit individueller Dokumentenbegleitung und Verfahrensmanagement
  • Unterstützung in 4 Sprachen — Türkisch, Russisch, Englisch und Deutsch
  • Antrag auf Türkischstämmigen-Bescheinigung, Übergang zur Staatsbürgerschaft, Nutzung der Rechte nach dem Status — Aktenmanagement in allen Phasen
  • Vor der Antragstellung Eignungsvorabprüfung — die Bewertung der Nachweisbarkeit der Bindung im Voraus, die Schaffung eines realistischen Erwartungsrahmens vor der Aktenstellung
  • Zur Beglaubigung von Eintragungen im Ausland, Archivunterlagen und Sprach-/Kulturbeweisen auf Jahren aufgebaute Kommunikationsinfrastruktur

Was uns unterscheidet: Wir behandeln jede Türkischstämmigen-Akte persönlich. Unsere Mandantenzahl wird ausdrücklich begrenzt; auf diese Weise wird die familiäre Vergangenheit, die Beweislage und das Ziel jedes Antragstellers als Ganzes bewertet. Sie wissen jederzeit, wo Sie sich im Verfahren befinden und welche Unterlage auf welcher Stufe wartet.

Türkischstämmig zu sein ist kein Gefühl, sondern eine amtliche Bindung. Diese Bindung nachzuweisen ist die Arbeit einer geduldig und richtig aufgebauten Akte.

Um Ihre Lage hinsichtlich Ihres Türkischstämmigen-Status oder des Weges, den Sie zu beantragen erwägen, gemeinsam zu bewerten, können Sie eine kostenlose Erstberatung anfragen. Am Ende des Gesprächs haben Sie eine klare Lagefeststellung und einen vorgeschlagenen Fahrplan in der Hand — ob Sie fortfahren oder nicht, diese Entscheidung treffen Sie.