Warum gibt es mehrere Wege zur Staatsbürgerschaft?
Die türkische Staatsbürgerschaftsvorschriften werden durch das Gesetz Nr. 5901 über die türkische Staatsbürgerschaft geregelt. Das Gesetz definiert getrennte, den unterschiedlichen Lebensumständen passende Wege — denn die Staatsbürgerschaft kann sowohl über die Abstammung (Blutsband) als auch über die mit der Türkei aufgebaute Bindung (Aufenthalt, Heirat, Investition, Dienst) erworben werden.
Der für eine Person offene Weg kann für eine andere geschlossen sein. Selbst wenn dieselbe Person für mehrere Wege geeignet ist, ist es hinsichtlich Zeit, Kosten und Erfolgsquote der Akte entscheidend, den schnellsten oder den sichersten zu wählen. Im Folgenden behandeln wir der Reihe nach die fünf am häufigsten anzutreffenden Wege.
1. Staatsbürgerschaft durch Geburt
Dies ist der grundlegendste und automatische Weg. Ein Kind, das von einer türkischen Mutter oder einem türkischen Vater geboren wird, gilt unabhängig vom Geburtsort der Welt nach dem Abstammungsgrundsatz unmittelbar als türkischer Staatsbürger. Dieser Weg beruht nicht auf einem Antrag, sondern auf einer Feststellung — das heißt: das Recht wird mit der Geburt automatisch erworben, eine Eintragung im Personenstand muss jedoch vorgenommen werden.
Für im Ausland geborene und noch nicht im türkischen Personenstand eingetragene Kinder wird das Eintragungsverfahren über die türkischen Botschaften oder die Personenstandsbehörden in der Türkei geführt. Die Dokumentenreihenfolge und das Format der Geburtsregistrierung variieren je nach Vorschriften des eintragenden Landes.
Besonderer Fall Auch wenn Mutter und Vater nicht türkisch sind, gibt es eine Ausnahmevorschrift für Kinder, die in der Türkei geboren werden und mit der Geburt keine Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erwerben. In solchen Akten wird die Lage einzeln geprüft.
2. Staatsbürgerschaft durch Heirat
Ein Weg, der für mit einem türkischen Staatsbürger verheiratete Ausländer definiert ist. Doch die Heirat allein verleiht keine Staatsbürgerschaft — es werden einige Grundbedingungen verlangt:
- Mindestens 3 Jahre mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet gewesen zu sein
- Tatsächlich in einer Familieneinheit zu leben (nicht auf dem Papier)
- Keine mit der Familieneinheit unvereinbaren Verhaltensweisen aufzuweisen
- Hinsichtlich der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung keine bedenkliche Lage aufzuweisen
Sobald 3 Jahre erfüllt sind, kann ein Antrag gestellt werden; doch der Antrag bedeutet nicht automatisch eine Annahme. Eine Prüfung wird durch das Innenministerium vorgenommen, bei Bedarf zu einem Gespräch geladen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Antrag bis zur Entscheidung liegt bei etwa 1,5 - 2 Jahren.
Im Falle des Todes des Ehepartners besteht das Antragsrecht unter der Bedingung der Erfüllung der 3-Jahres-Frist fort. Bei Scheidung endet das Verfahren in der Regel; besondere Konstellationen werden jedoch je nach Akte bewertet.
Wichtig Das Ministerium bewertet aus unterschiedlichen Kanälen, ob die Ehegemeinschaft echt ist. Die innere Stimmigkeit der Akte und die Vollständigkeit der vorgelegten Belege beeinflussen die Entscheidung unmittelbar. Bei Akten mit Unsicherheiten ist eine Vorabbewertung vor dem Verfahrensbeginn entscheidend.
3. Staatsbürgerschaft durch Investition
Ein seit 2017 angewandter und in den letzten Jahren am häufigsten bevorzugter Weg. Ausländern, die über einer bestimmten Geldschwelle investieren, wird die Staatsbürgerschaft verliehen, ohne dass die Aufenthaltsdauer-Bedingung verlangt wird. Die Investitionskategorien sind vielfältig:
- Immobilienerwerb — der gebräuchlichste Weg; unter der Bedingung, dass die erworbene Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht veräußert wird
- Anlagekapital-Investition — durch Gründung eines in der Türkei eingetragenen Unternehmens oder als Beteiligter an einem bestehenden Unternehmen
- Bankeinlage — Devisen-Bankeinlagen, die für einen bestimmten Zeitraum bei türkischen Banken gehalten werden
- Staatsanleihe / Investmentfonds — Schatzanleihen oder Beteiligungsanteile an Immobilieninvestmentfonds
- Schaffung von Arbeitsplätzen — Beschäftigung türkischer Staatsbürger (über eine bestimmte Anzahl hinaus)
Dieser Weg ist im Vergleich zu den anderen schnell: bei richtig aufgebauter Akte kann er in 6 - 9 Monaten abgeschlossen werden. Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können im Rahmen derselben Akte ebenfalls die Staatsbürgerschaft erhalten.
Die Staatsbürgerschaft durch Investition wird nicht mit der Haltung „Ich zahle Geld und bekomme sie” geführt — jede einzelne Unterlage muss in einem bestimmten Format, in einer bestimmten Reihenfolge und sich gegenseitig bestätigend vorbereitet werden.
Häufig gemachter Fehler Eine in der Investitionskategorie ungeeignete Immobilie oder ein fehlerhafter Bewertungsbericht kann dazu führen, dass die gesamte Akte von vorn beginnt. Vor der Investitionsentscheidung wird eine Eignungsvorabprüfung empfohlen.
4. Staatsbürgerschaft im Regelweg (Allgemein)
Dies ist der Hauptweg, der für Ausländer definiert ist, die sich lange Zeit rechtmäßig in der Türkei aufgehalten haben. Hier umfasst der Begriff „rechtmäßiger Aufenthalt” sowohl die Dauer der Aufenthaltserlaubnis als auch die der Arbeitserlaubnis — beide werden auf dieselbe 5-Jahres-Frist angerechnet. Die Grundbedingungen sind:
- 5 Jahre ununterbrochen rechtmäßig in der Türkei gewesen zu sein (mit Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis)
- Eine Lebensgestaltung, die die Niederlassungsabsicht in der Türkei deutlich zeigt
- Inhaber von Einkommen oder Beruf zu sein, der den Lebensunterhalt sichert
- Keine ansteckende Krankheit zu tragen, die hinsichtlich der allgemeinen Gesundheit ein Risiko darstellt
- Guten Leumund zu besitzen (Strafregister-Kriterien)
- Türkisch in ausreichendem Maße sprechen zu können
- Hinsichtlich der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung nicht bedenklich zu sein
Auch die Dauer der Arbeitserlaubnis zählt zu dieser Frist
Dies ist der am häufigsten übersehene Aspekt dieses Weges: Ausländer, die in der Türkei 5 Jahre ununterbrochen mit einer Arbeitserlaubnis gearbeitet haben, können ebenfalls über den Regelweg den Staatsbürgerschaftsantrag stellen. In der Praxis wissen seit Jahren in der Türkei in einem Unternehmen tätige und ihre Fristen erfüllende ausländische Arbeitnehmer oft nicht, dass sie für diese Möglichkeit in Betracht kommen.
Entscheidend ist, dass die Frist ununterbrochen ist — das heißt, dass die Arbeitserlaubnis zwischendurch nicht ein bis zwei Monate offen bleibt und beim Auslaufen und der Erneuerung kein Rechtsverlust eintritt. Es ist nicht erforderlich, beim selben Arbeitgeber zu arbeiten; auch wenn sich die Erlaubnisart ändert (befristet → unbefristet oder Arbeitgeberwechsel), bleibt die Gesamtfrist gültig, solange sie gewahrt wird.
Wichtig Die mit der Arbeitserlaubnis verbrachte Zeit und die tatsächlich in der Türkei verbrachte Zeit sind unterschiedliche Dinge. Selbst wenn die Erlaubnis gültig ist, kann das Ministerium die Lage hinsichtlich der „Niederlassungsabsicht” negativ bewerten, wenn der größte Teil des Jahres im Ausland verbracht wurde. Vor der Aktenstellung muss eine genaue Fristenberechnung erfolgen.
Die Bedingung „5 Jahre ununterbrochen” ist in der Praxis der am häufigsten diskutierte Punkt. Auslandsreisen, die im Jahr 6 Monate überschreiten, Zeiträume, in denen die Aufenthaltserlaubnis nicht erneuert wurde, oder touristische Aufenthalte werden auf diese Frist nicht angerechnet. Aus diesem Grund muss die richtige Berechnung der 5 Jahre vor der Aktenstellung erfolgen.
Im Regelweg liegt die Zeit vom Antrag bis zur Entscheidung bei etwa 2 - 3 Jahren. Das Verfahren endet mit Entscheidung des Ministerrats (Präsidialamt).
5. Außerordentliche Staatsbürgerschaft
Der Weg, auf dem Ausländern, die für die Türkei einen besonderen Wert schaffen, unmittelbar die Staatsbürgerschaft verliehen wird, ohne dass die üblichen Bedingungen verlangt werden. Im Gesetz wird er eng ausgelegt, doch folgende Fälle fallen in den Bewertungsumfang:
- Personen, die einen Industriebetrieb in die Türkei bringen oder zu Wissenschaft, Technologie, wirtschaftlicher Entwicklung beitragen
- Ausländer mit herausragenden Leistungen in Kunst, Kultur und Sport
- Personen, die einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Bekanntheit der Türkei leisten
- Personen, die vom Ministerium ausdrücklich als geeignet für die Aufnahme in die Staatsbürgerschaft erachtet werden
Die Entscheidung über diesen Weg liegt unmittelbar beim Präsidialamt. Eine Fristbedingung wird nicht verlangt, doch die Bewertung ist streng — nur ein kleiner Teil der Anträge wird angenommen. Eine abgelehnte Akte verschließt nicht das Antragsrecht auf anderen Wegen.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Für einen Weg „geeignet zu sein” und ihn „erfolgreich zu durchlaufen” sind unterschiedliche Dinge. Wenn Eignung für mehrere Wege besteht, werden zur richtigen Auswahl folgende Fragen bewertet:
- Welcher Weg endet am kürzesten?
- Bei welchem Weg ist die Erfolgsquote der Akte am höchsten?
- Können Ihre Familienmitglieder in dieselbe Akte einbezogen werden?
- Haben Sie den Plan, künftig in der Türkei dauerhaft zu leben?
- Auf welche Frist zählt Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis?
Wenn zwei Personen in derselben Lage über unterschiedliche Wege voranschreiten, kann das Ergebnis bei einer 8 Monate, bei der anderen 3 Jahre dauern. Aus diesem Grund ist die vergleichende Bewertung aller Wege vor der Eröffnung der Staatsbürgerschaftsakte der entscheidendste Schritt.
Bevor Sie aufbrechen
Die Staatsbürgerschaftsakte ist die dokumentarische Zusammenfassung eines Lebens, in dem Sie Jahre verbracht haben. Ein einziger Datumsfehler, eine fehlende Unterlage oder die falsche Wahl einer Kategorie — sie können dazu führen, dass das Verfahren von vorn beginnt, dass es manchmal monatelange Verzögerungen gibt und im schlimmsten Fall, dass die Akte unmittelbar abgelehnt wird. Nach einer Ablehnungsentscheidung bleibt das Recht auf einen erneuten Antrag nicht immer unter denselben Bedingungen offen.
Bei JS Vural Danışmanlık führen wir seit 2003 ausschließlich Migrations- und Staatsbürgerschaftsverfahren für Ausländer. Dies ist nicht das Wissen einer generalistischen Beratungsfirma, sondern das Wissen eines ausschließlich auf dieses Thema fokussierten Teams:
- In 22 Jahren mehr als 6.500 Akten mit individueller Dokumentenbegleitung und Verfahrensmanagement
- Unterstützung in 4 Sprachen — Türkisch, Russisch, Englisch und Deutsch
- Nicht nur Staatsbürgerschaft; einschließlich Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Familienaufenthalt, Verlängerung und Neubewertung abgelehnter Akten sämtliche Migrationsverfahren
- Vor der Aktenstellung Eignungsvorabprüfung — vor der Investition, vor dem Immobilienerwerb, vor der Antragstellung wird geklärt, ob Ihr Weg offen ist
- Mit den zuständigen Stellen in der Türkei (Migrationsbehörde, Arbeitsministerium, Personenstandsbehörde) auf Jahren aufgebaute Kommunikationsinfrastruktur
Was uns von anderen Büros unterscheidet: Wir behandeln jede Akte persönlich. Unsere Mandantenzahl wird ausdrücklich begrenzt; auf diese Weise ist jeder Antragsteller nicht nur eine Referenznummer, sondern eine namentlich begleitete Akte. Sie wissen jederzeit, wo Sie sich im Verfahren befinden und welche Unterlage auf welcher Stufe wartet.
Die Staatsbürgerschaft ist nicht nur ein behördliches Verfahren; sie ist eine Entscheidung, die die Zukunft Ihrer Familie und Ihrer Kinder gestaltet. Damit diese Entscheidung richtig getroffen wird, benötigen Sie die richtige Information.
Um zu erfahren, welcher Weg für Ihre spezielle Lage offen und welcher geschlossen ist, können Sie eine kostenlose Erstberatung anfragen. Am Ende des Gesprächs haben Sie einen klaren Vergleich und einen vorgeschlagenen Fahrplan in der Hand — ob Sie die Akte eröffnen oder nicht, diese Entscheidung treffen Sie.