Iranische Staatsbürger können visumfrei in die Türkei einreisen (bis zu 90 Tage insgesamt innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums). Für ein langfristiges Leben ist eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (über Immobilie oder Gründung eines Geschäfts) erforderlich. Der häufigste Weg zur türkischen Staatsbürgerschaft ist eine Immobilieninvestition von mindestens 400.000 USD, und Iraner sind eine der größten Antragstellergruppen dieses Programms. Vor dem Immobilienkauf muss unbedingt geprüft werden, ob die Adresse in ein „geschlossenes Stadtviertel" fällt; technische Bedingungen — die Drei-Jahres-Verkaufssperrvermerk im Grundbuch und die amtliche Wertfeststellung — dürfen nicht übersprungen werden.
Visumfreie Einreise und ihre Dauer
Zwischen Iran und der Türkei besteht eine gegenseitige Visumbefreiung; iranische Staatsbürger können visumfrei in die Türkei einreisen. Der visumfreie Aufenthalt wird so angewendet, dass er 90 Tage insgesamt innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums nicht überschreitet. Dieser Zeitraum fällt unter einen touristischen oder kurzen Besuch; er gewährt kein Recht auf Arbeit oder dauerhafte Niederlassung.
Wird ein Aufenthalt über 90 Tage geplant, muss vor Ablauf des Befreiungszeitraums ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Eine Überschreitung des Zeitraums kann Risiken wie ein Bußgeld und ein Einreiseverbot mit sich bringen. Da die Visumbefreiung auf einem bilateralen Abkommen beruht und sich technisch ändern kann, wird empfohlen, die aktuelle Situation vor der Reise aus einer amtlichen Quelle zu bestätigen.
Aufenthaltswege
Für iranische Staatsbürger verläuft der legale Aufenthalt in der Türkei in der Regel über zwei Hauptkanäle:
- Aufenthalt über Immobilie (Wohneigentum): Ausländer, die in der Türkei eine Wohnung oder ein Geschäftsobjekt kaufen, können auf Grundlage des Immobilieneigentums eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten.
- Über Geschäftsgründung / Investition: Ausländer, die in der Türkei eine Firma gründen oder eine Investition tätigen, können zu den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisprozessen übergehen.
In beiden Wegen verläuft der Prozess in Schichten: Aufenthaltserlaubnis → (sofern die Bedingungen passen) langfristige Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft. Zur Wahl des richtigen Aufenthaltstyps und zum Preis einer falschen Wahl: Arten der Aufenthaltserlaubnis.
Staatsbürgerschaft durch Investition
Iraner sind eine der Gruppen, die am häufigsten über eine Immobilieninvestition die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Der allgemeine Rahmen dieses Weges:
- Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 400.000 USD,
- Bestätigung des Betrags durch ein amtliches Wertgutachten,
- Eintragung eines Drei-Jahres-Verkaufssperrvermerks im Grundbuch.
Werden diese technischen Schritte übersprungen, kann der Staatsbürgerschaftsantrag trotz einer getätigten großen Investition ins Stocken geraten. Da Schwellen und Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, sollten der aktuelle Betrag und die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung bestätigt werden. Für die Einzelheiten des Prozesses: Türkische Staatsbürgerschaft durch Investition. Dazu, welcher Staatsbürgerschaftsweg geeignet ist: Wege zur türkischen Staatsbürgerschaft.
Firmengründung und Arbeitserlaubnis
Für einen iranischen Unternehmer, der in der Türkei ein eigenes Geschäft gründen möchte, läuft die Reihenfolge so: zuerst die Firmengründung (Eintragung ins Handelsregister, Erhalt einer Steuernummer und ähnliche Schritte), dann der Antrag auf Arbeitserlaubnis. Bei der Arbeitserlaubnis ist die antragstellende Partei rechtlich der Arbeitgeber; nach Genehmigung der Erlaubnis wird bei der jeweiligen Gemeinde der Prozess für die Geschäftseröffnungs- und Betriebsgenehmigung durchgeführt.
Dies ist ein Ablauf, der sich von einem individuellen Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsantrag unterscheidet; von der Firma wird ebenfalls erwartet, dass sie bestimmte Kriterien (wie Kapital, Anteilsstruktur) erfüllt. Daher ist es wichtig, die Schritte der Geschäftsgründung und der Arbeitserlaubnis in der richtigen Reihenfolge zu planen.
Warnung zum geschlossenen Stadtviertel
Wie für jeden Ausländer, der in der Türkei eine Immobilie kaufen wird, gibt es auch für iranische Käufer eine kritische Warnung: Einige Stadtviertel mit hoher ausländischer Bevölkerungskonzentration sind für eine neue Wohnsitzregistrierung geschlossen. Selbst wenn Sie eine Wohnung in einem geschlossenen Stadtviertel kaufen, ist unter dieser Adresse möglicherweise keine neue Aufenthaltsregistrierung möglich.
Diese Liste ändert sich durch Verwaltungsentscheidungen; obwohl einige Quellen behaupten, die Praxis sei aufgehoben, muss der aktuelle Status unbedingt aus einer amtlichen Quelle geprüft werden. Besonders wenn für die Staatsbürgerschaft eine hochwertige Immobilie gekauft wird, beseitigt die Bestätigung des Stadtviertel-Status vor dem Kauf das Risiko, später keinen Aufenthalt eröffnen zu können.
Den Prozess in der richtigen Reihenfolge führen
Für iranische Staatsbürger sind die Visumbefreiung, der Aufenthalt, die Firmengründung und die Staatsbürgerschaft durch Investition unterschiedliche Wege. Den Rahmen zu verstehen ist leicht; die wahre Schwierigkeit besteht darin, den Prozess fehlerfrei und rechtzeitig zu führen. Die Visumfrist nicht zu verpassen, die Liste der geschlossenen Stadtviertel richtig zu lesen, die Nuance „der Antragsteller ist der Arbeitgeber” bei der Arbeitserlaubnis und technische Details bei einer Investition von 400.000 USD wie der Grundbuchvermerk und die Wertfeststellung — genau hier werden bei eigenständiger Abwicklung die meisten Fehler gemacht.
Eine große Investition sollte eine kleine Fehlertoleranz haben. Ein Berater, der den Prozess Schritt für Schritt verfolgt und weiß, welcher Schritt in welcher Reihenfolge und über welchen amtlichen Kanal geführt wird, schafft genau hier konkreten Mehrwert. Die Prozesskoordination von der Investition bis zur Staatsbürgerschaft, vom Aufenthalt bis zur Firma ist unsere Arbeit. Einzelheiten: Beratung zur Staatsbürgerschaft.