Ob ein Unternehmen in der Türkei ausländische Mitarbeiter beschäftigen kann, hängt von allgemeinen Eignungskriterien auf Seiten des Arbeitgebers ab (Beschäftigtenzahl, Kapital/Umsatz sowie branchenabhängige weitere Kriterien). In manchen Branchen (zum Beispiel bei Betrieben mit Zertifizierung durch das Kultur- und Tourismusministerium) können diese Kriterien gelockert werden oder unterschiedlichen Ausnahmen unterliegen — welche Ausnahme auf Ihr Unternehmen zutrifft, wird im Einzelfall geprüft. 2023 wurden die meisten Arbeitserlaubnisse im Beherbergungssektor (22.747) und bei der Beschäftigung von Hauspersonal (17.151) erteilt.
Allgemeiner Rahmen: Welches Gesetz bindet wen?
In der Türkei wird die Möglichkeit eines Unternehmens, ausländische Staatsangehörige zu beschäftigen, im Rahmen des Internationalen Arbeitskräftegesetzes Nr. 6735 und der dazugehörigen Verordnungen geregelt. Diese Regelung legt fest, welcher Arbeitgeber unter welchen Bedingungen ausländische Mitarbeiter beschäftigen darf, wie der Antrag bewertet wird und in welchen Fällen andere Regeln greifen.
Der erste wichtige Punkt: Bei der Arbeitserlaubnis ist rechtlich der Arbeitgeber die antragstellende Partei — nicht der ausländische Mitarbeiter selbst. Wenn also von „der Arbeitserlaubnis meines Mitarbeiters“ die Rede ist, geht es tatsächlich um einen Antrag, den Sie als Arbeitgeber im Namen Ihres Unternehmens stellen. Dieses Prinzip wirkt sich direkt darauf aus, wie der weitere Ablauf gestaltet ist: Sowohl die Partei, die die Eignungskriterien erfüllen muss, als auch die Partei, die den Antrag verfolgt, ist der Arbeitgeber. (Zum allgemeinen Ablauf des Antragsverfahrens: Antrag auf Arbeitserlaubnis für Ausländer: Verfahren und Wissenswertes.)
Der zweite wichtige Punkt ist, dass dieser Rahmen kein einheitliches Regelwerk darstellt. Das Gesetz zieht eine allgemeine Grundlinie, auf die je nach Branche, Unternehmensgröße und in manchen Fällen auch Beruf unterschiedliche Bewertungskriterien und Ausnahmen aufgesetzt werden. Ziel dieses Beitrags ist es, diesen allgemeinen Rahmen und das Bestehen von Ausnahmen aus Sicht des Arbeitgebers zusammenzufassen — wie Sie unten sehen werden, werden hier keine genauen Zahlenschwellen und vollständigen Kriterientabellen genannt, da diese sowohl häufig aktualisiert werden als auch von der besonderen Situation Ihres Unternehmens abhängen.
Die allgemeinen Voraussetzungen für den Arbeitgeber
Bei der Prüfung des Antrags eines Unternehmens auf Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter betrachtet das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit im Wesentlichen mehrere Achsen:
- Beschäftigtenkriterium: Es gilt allgemein die Regel, dass der Betrieb für jeden zu beschäftigenden ausländischen Mitarbeiter eine bestimmte Anzahl versicherter türkischer Staatsbürger beschäftigen muss.
- Kapital-/Umsatz-/Exportkriterium: Es wird erwartet, dass finanzielle Kennzahlen wie das eingezahlte Kapital, der Bruttoumsatz oder der Exportbetrag des letzten Jahres bestimmte Schwellenwerte erreichen.
- Eignung für Branche und Position: Die beantragte Position muss mit dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens und der Qualifikation des ausländischen Mitarbeiters (Ausbildung, Erfahrung, Fachkenntnisse) übereinstimmen.
Die konkreten Zahlen hinter diesen drei Achsen — wie viele türkische Mitarbeiter, welcher Kapitalbetrag, welcher Umsatzschwellenwert — werden im Laufe der Zeit aktualisiert und weisen Unterteilungen auf, die je nach Größe, Gründungsjahr und Branche des Unternehmens variieren. In diesem Beitrag geben wir bewusst keine vollständige Schwellenwerttabelle an; welches Kriterium und welcher Schwellenwert für Ihr Unternehmen gilt, muss im Einzelfall anhand der aktuellen Gesetzgebung geprüft werden.
Für neu gegründete oder kleine Betriebe besteht ein eigenes Bewertungsregime — auch dies zeigt, dass die allgemeine Regel nicht einheitlich angewendet wird. Welcher Kategorie Ihr Unternehmen zuzuordnen ist, wird zusammen mit dem Gründungsdatum und den aktuellen Finanzdaten bewertet.
Branchenspezifische Ausnahmen: Nicht für jeden gilt dieselbe Regel
Es sollte bekannt sein, dass das allgemeine Beschäftigtenkriterium (eine bestimmte Anzahl türkischer Mitarbeiter je ausländischem Mitarbeiter) in manchen Branchen gelockert wird oder anders wirkt. Das bekannteste Beispiel dafür ist die Ausnahme für Betriebe mit Zertifizierung durch das Kultur- und Tourismusministerium: Bei solchen Betrieben, die eine bestimmte Anzahl türkischer Staatsbürger beschäftigen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der allgemeinen Beschäftigungsquote in Frage kommen.
Daneben enthält die Gesetzgebung auch eigene Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen — zum Beispiel kann für ausländisches Personal, das in bestimmten Gesundheits-/Wellnessbereichen (etwa als Masseur oder Therapeut) arbeiten wird, ein anderes Bewertungsregime gelten. Der Umfang dieser Ausnahmen — welche zertifizierten Betriebe und welche Positionen sie umfassen — wird von Zeit zu Zeit aktualisiert.
Wichtig In diesem Beitrag geben wir keine detaillierte Kriterientabelle dazu an, welche Ausnahme unter welcher genauen Bedingung gilt — die Ausnahmen variieren je nach Zertifizierungsstatus, Branche und Position des Betriebs. Welche Ausnahme zu Ihrem Unternehmen passt, ist eine Frage der Einzelfallprüfung.
Die eigentliche Botschaft ist: Die Voraussetzungen für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter sind keine einzige feste Tabelle, sondern ein Rahmen aus allgemeiner Regel plus branchen- bzw. berufsspezifischen Ausnahmen. Verallgemeinerungen eines Unternehmers wie „wir sind nicht groß, diese Voraussetzung schließt uns ohnehin aus“ oder umgekehrt „wir sind tourismuszertifiziert, für uns gilt gar keine Voraussetzung“ spiegeln die tatsächliche Aktenlage möglicherweise nicht wider. Amtliche Quelle und aktuelle Kriterien: Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit — Bewertungskriterien für die Arbeitserlaubnis.
Daten 2023: Die Branchen mit den meisten Erlaubnissen
Wie dieser allgemeine Rahmen in der Praxis wirkt, lässt sich anhand der amtlichen Statistik für 2023 konkretisieren. Im Jahr 2023 wurden unter den an Ausländer erteilten Arbeitserlaubnissen die meisten im Beherbergungssektor (Tourismus) erteilt — 22.747 Personen. An zweiter Stelle stand die Beschäftigung von Hauspersonal — 17.151 Personen.
Dass diese beiden Branchen hervorstechen, ist kein Zufall: Im Beherbergungssektor wird die oben genannte Ausnahme für kultur- und tourismuszertifizierte Betriebe aktiv genutzt; bei Haushaltsdienstleistungen kommen ein anderes Arbeitgeberprofil (Haushalt statt Unternehmen) und eine andere Bewertungslogik zum Tragen (zum eigenen Rahmen für Haushaltsdienstleistungen: Arbeitserlaubnis für Haushaltshilfen: Leitfaden für Arbeitgeber).
Diese Zahlen ändern sich von Jahr zu Jahr und dienen dazu, den allgemeinen Trend aufzuzeigen — für die aktuelle Verteilung und den Trend in der Branche Ihres Unternehmens sollte die aktuelle Veröffentlichung der amtlichen Quelle herangezogen werden. Die branchenspezifische Konzentration zeigt zugleich, in welchen Branchen das Ministerium über gefestigtere Bewertungserfahrung verfügt — das kann für den Arbeitgeber im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit des Verfahrens ein indirekter Vorteil sein.
Was passiert bei Anträgen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen?
Ein Arbeitgeberantrag, der die allgemeinen Eignungskriterien nicht erfüllt, trägt ein direktes Ablehnungsrisiko. Das bedeutet für den Arbeitgeber jedoch nicht, dass der Prozess vollständig verschlossen ist:
- Prüfung des Ausnahmeumfangs: Zunächst sollte geklärt werden, ob das Tätigkeitszertifikat des Betriebs oder die Art der Position unter eine der oben genannten Ausnahmen fällt.
- Neubewertung des Kriteriums: In manchen Fällen kann die Finanzlage oder die Beschäftigtenstruktur des Betriebs zum Zeitpunkt des Antrags aufgrund fehlender Angaben falsch bewertet worden sein.
- Timing: Befindet sich das Unternehmen in einer Wachstumsphase, kann das bedeuten, dass die Kriterien künftig erfüllt werden können — in diesem Fall ist der Zeitpunkt des Antrags eine strategische Frage.
Ein unvollständiger oder falsch bewerteter Antrag bedeutet für den Arbeitgeber Zeit- und Kraftverlust; in manchen Fällen kann ein erneuter Antrag erforderlich sein. Im Voraus zu klären, unter welcher Ausnahme oder welchem alternativen Weg eine Akte bewertet werden kann, die das allgemeine Kriterium nicht erfüllt, sorgt dafür, dass der Prozess von Anfang an richtig aufgesetzt wird. (Zum allgemeinen Rahmen, was eine Ablehnungsentscheidung für den Arbeitgeber bedeutet: Arbeitserlaubnis abgelehnt: Was sagt ein Ablehnungsbescheid eigentlich?.)
Warum ist die richtige Bewertung wichtig?
Die Voraussetzungen für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter wirken auf den ersten Blick wie eine einzige Ja/Nein-Frage, tatsächlich handelt es sich aber um eine Akte, bei der mehrere miteinander verknüpfte Kriterien (Beschäftigtenzahl, Finanzlage, Branche, Position, mögliche Ausnahmen) gemeinsam bewertet werden. Da die Gesetzgebung häufig aktualisiert wird, kann eine Verallgemeinerung aufgrund einer früheren Erfahrung oder des Ergebnisses eines anderen Unternehmens irreführend sein — die Akte jedes Unternehmens wird anhand ihrer eigenen aktuellen Daten bewertet.
Als Arbeitgeber liegt Ihre eigentliche Aufgabe darin, Ihr Unternehmen wachsen zu lassen; zu verfolgen, welches Kriterium und welche Ausnahme für Ihr Unternehmen gilt, ist ein eigenes Fachgebiet. Indem wir die Eignung Ihres Unternehmens bewerten und die Koordination der richtigen Kategorie und des Verfahrens übernehmen, klären wir diese Unsicherheit von Anfang an. Details: Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal.