Familienaufenthalt ≠ Staatsbürgerschaft
Die häufigste Verwechslung bei Ausländern, die mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind, ist folgende: Familienaufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaftsantrag durcheinanderzubringen. Beide sind unterschiedliche Verfahren, eröffnen unterschiedliche Akten und führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Der grundlegende Unterschied zwischen ihnen:
- Familienaufenthaltserlaubnis: Sie ist das Recht auf rechtmäßigen Aufenthalt in der Türkei. Mit der Eheschließung kann sie sofort beantragt werden. Mit dieser Erlaubnis bleibt man in der Türkei, Kinder werden in der Schule angemeldet, Bankverfahren werden geführt — doch die Staatsbürgerschaft wird nicht verliehen.
- Staatsbürgerschaft durch Heirat: Sie ist an die 3-jährige Ehedauer gebunden. Während der mit der Familienaufenthaltserlaubnis in der Türkei verbrachten Zeit muss das Fortbestehen der Ehegemeinschaft Bedingung sein.
In den ersten Jahren wird zur rechtmäßigen Aufenthaltsbegründung in der Türkei die Familienaufenthaltserlaubnis erworben; am Ende der drei Jahre wird der Staatsbürgerschaftsantrag gestellt. Diese beiden Verfahren ergänzen einander, doch der Irrtum, dass eines das andere automatisch nach sich zieht, ist der erste Fehler der meisten Paare.
Die Familienaufenthaltserlaubnis ist eine Brücke zur Staatsbürgerschaft. Die Brücke ist nicht das Ziel selbst.
Allgemeiner Rahmen — 3 Jahre, eheliche Lebensgemeinschaft, guter Leumund
Das Türkische Staatsbürgerschaftsgesetz definiert für die Staatsbürgerschaft durch Heirat drei grundlegende Bedingungen. Es ist erforderlich, dass jede dieser Bedingungen zum Zeitpunkt des Antrags erfüllt ist; bei einem Mangel kann kein Antrag gestellt werden oder der Antrag wird abgelehnt.
1. 3-jährige Ehedauer
Mindestens 3 Jahre mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet zu sein. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Eheschließung und zeigt bis zum Zeitpunkt des Antrags Beständigkeit. Einen Antrag nach 2 Jahren und 11 Monaten zu stellen, ist nicht möglich; vor Vollendung der Frist wird die Akte nicht bearbeitet.
2. Eheliche Lebensgemeinschaft — Fortbestehen der Familieneinheit
Das Paar darf nicht nur verheiratet sein, sondern muss zugleich in einer Familieneinheit leben. Dieser Begriff bedeutet nicht, unter einer einzigen Anschrift zu wohnen; er bedeutet, dass ein gemeinsames Familienleben tatsächlich fortbesteht, dass die Ehe nicht „auf dem Papier”, sondern im wirklichen Leben existiert.
3. Voraussetzung des guten Leumunds
Der Antragsteller darf keine Verhaltensweisen gegen die öffentliche Ordnung und die allgemeine Sittlichkeit der Türkei aufweisen. Im Rahmen dieser Bedingung werden bisherige Eintragungen geprüft — Strafregistereinträge, Grenzübertrittseinträge, Visumsverstöße und ähnliche Elemente werden bewertet.
Neben diesen drei Bedingungen ist auch das ununterbrochene Fortbestehen der Ehegemeinschaft bis zum Zeitpunkt des Antrags erforderlich. Wenn ein Scheidungsverfahren begonnen hat oder eine Trennung besteht, kann kein Antrag gestellt werden; falls die Ehe vor dem Antrag endet, wird die Akte nicht bearbeitet.
„Eheliche Lebensgemeinschaft” Prüfung
Die heikelste Phase des Staatsbürgerschaftsantrags ist die Prüfung der ehelichen Lebensgemeinschaft. In dieser Phase werden Antragsteller und Ehepartner einer Bewertung hinsichtlich der Echtheit der Familieneinheit unterzogen. Details darüber, wie die Prüfung durchgeführt wird, zu teilen, ist sowohl ethisch nicht angemessen als auch hinderlich für die Personen, die die Antragsvorbereitung redlich führen.
Folgende Punkte sind jedoch im Allgemeinen bekannt:
- Im Verfahren kann es ein Gespräch geben — Ehepartner und Antragsteller können getrennt oder gemeinsam gehört werden
- Auf Dokumentenebene werden tatsächliche Belege der Familieneinheit verlangt
- Es können Umfeldbewertungen zum Familienumfeld erfolgen
- Die Vergangenheit des Antragstellers in der Türkei wird als Ganzes betrachtet
Was hier zu betonen ist: Auch eine echte Ehe kann sich in eine schwache Akte verwandeln, wenn sie nicht mit der vom Verfahren geforderten Sorgfalt vorbereitet wird. Das Bestehen der Familieneinheit zu zeigen, ist genauso wichtig wie das Bestehen der Familieneinheit selbst.
Wichtig Die Prüfung der ehelichen Lebensgemeinschaft ist ein natürlicher Bestandteil des Verfahrens. Diese Prüfung verfolgt nicht das Ziel, „zu testen, ob die Ehe echt ist”, sondern „zu bestätigen, dass die Ehe sich ganzheitlich im Leben in der Türkei widerspiegelt”. Eine richtig vorbereitete Akte besteht die Prüfung problemlos.
Verbreitete Irrtümer
Die drei Irrtümer, denen wir bei Anträgen auf Staatsbürgerschaft durch Heirat am häufigsten begegnen:
1. „Nach 3 Jahren werde ich automatisch Staatsbürger”
Nicht zutreffend. Die 3-jährige Ehedauer ist nur eine Vorbedingung für den Antrag. Mit Vollendung der Frist entsteht das Antragsrecht; doch die Antragstellung und der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens sind ein eigenständiges Verfahren. Es muss gezeigt werden, dass die Bedingungen der ehelichen Lebensgemeinschaft und des guten Leumunds erfüllt sind.
2. „Muss ich Türkisch lernen?”
Die Sprachbedingung bei der Staatsbürgerschaft durch Heirat läuft anders als beim allgemeinen Staatsbürgerschaftsantrag. Dennoch können Türkischkenntnisse bei der Bewertung der ehelichen Lebensgemeinschaft mittelbar berücksichtigt werden. Die Sprachbedingung ist nach den zum Antragszeitpunkt geltenden Vorschriften zu bewerten.
3. „Mein Ehepartner ist türkischer Staatsbürger, weitere Bedingungen sind nicht nötig”
Das ist der häufigste und irreführendste Irrtum. Dass der Ehepartner türkischer Staatsbürger ist, ist eine Vorbedingung für den Antrag — aber nicht ausreichend. Frist, eheliche Lebensgemeinschaft und guter Leumund werden verlangt. Die Staatsbürgerschaft des Ehepartners begründet nur das Antragsrecht, sie öffnet den Weg zum Ergebnis nicht automatisch.
Tod des Ehepartners, Scheidung und Ausnahmefälle
Der Lauf des Lebens verläuft nicht immer planmäßig. Bei Tod des Ehepartners, schweren gesundheitlichen Problemen oder Scheidung während des Staatsbürgerschaftsantragsverfahrens wird die Akte anders bewertet.
Im Falle des Todes des Ehepartners
Wenn das Antragsverfahren begonnen hat oder der Ehepartner vor dem Antrag verstorben ist, sieht die Vorschrift eine besondere Bewertung vor. Im Allgemeinen kann das Antragsrecht aufrechterhalten werden, wenn vor dem Tod des Ehepartners die Ehegemeinschaft echt war und die Familieneinheit fortbestand. Einzelheiten werden individuell bewertet.
Im Falle einer Scheidung
Wurde ein Scheidungsurteil gefällt, entfällt das Recht auf den Staatsbürgerschaftsantrag in der Regel. Einige Ausnahmefälle nach der Scheidung — etwa wenn der Antragsteller häusliche Gewalt erlitten hat — können jedoch besonders bewertet werden. Das VORHANDENSEIN dieser Ausnahmen zu kennen, ist wichtig, um die Akte in der richtigen Kategorie einzuordnen.
Scheidung nach Erwerb der Staatsbürgerschaft
Wenn nach Erwerb der Staatsbürgerschaft eine Scheidung erfolgt, wird die erworbene Staatsbürgerschaft unter Bedingungen weiter geschützt. Doch Elemente wie der Scheidungsgrund und die Echtheit der Ehe im Antragsverfahren können erneut bewertet werden. In einigen Fällen kann die Aberkennung der Staatsbürgerschaft zur Sprache kommen.
Scheinehe — Ethische rote Linie
Hier ist es nötig, offen zu sprechen: JS Vural Danışmanlık arbeitet nicht mit Anträgen, die auf einer Scheinehe aufgebaut sind. Das ist nicht nur eine Politik; Scheinehe-Versuche unterliegen in der Türkei behördlichen Sanktionen und können sowohl die Verantwortung des Antragstellers als auch der vermittelnden Stelle begründen.
Die Folgen von Scheinehe-Versuchen sind schwerwiegend:
- Aberkennung der Staatsbürgerschaft — auch wenn sie bereits erworben wurde
- Einreiseverbot in die Türkei — langfristig oder dauerhaft
- Behördliche Sanktionen — gelten auch für den türkischen Ehepartner
- Finanzielle Sanktionen und weitere Maßnahmen
An diesem Punkt möchten wir betonen: Selbst bei einer echten Ehe läuft das Verfahren sorgfältig. Auch die Haltung „Mein Ehepartner ist echter Staatsbürger, ich bin auch echter Ehepartner — es wird leicht” kann zu einer schwachen Akte führen. Wenn das Verfahren richtig vorbereitet wird, lässt sich eine echte Familieneinheit im Antrag leicht darstellen; wenn nicht richtig vorbereitet wird, können selbst stabile Ehen abgelehnt werden.
Für uns ist jede Staatsbürgerschaftsakte das Bestätigungsverfahren einer echten Familieneinheit. Versuche außerhalb dieser Überzeugung nehmen wir nicht in unsere Akten auf.
Bevor Sie aufbrechen
Die Staatsbürgerschaft durch Heirat ist kein einzelnes Antragsverfahren. Die gesamte 3-jährige Phase, die mit der Familienaufenthaltserlaubnis beginnt, ist Teil der Staatsbürgerschaftsakte. Jedes Dokument in dieser Phase, jede Adressänderung, jeder Grenzübertritt spiegelt sich zum Zeitpunkt des Antrags auf irgendeine Weise in der Akte wider.
Bei JS Vural Danışmanlık führen wir seit 2003 Migrations- und Staatsbürgerschaftsverfahren für Ausländer in der Türkei. Unsere Erfahrung in Akten zur Staatsbürgerschaft durch Heirat konzentriert sich auf folgende Punkte:
- Mehr als 6.500 abgeschlossene Akten, über 70 Staatsbürgerschaftsanträge in 22 Jahren
- Vom Familienaufenthalt zur Staatsbürgerschaft konsistente Aktenbetreuung in der 3-jährigen Übergangsphase
- Bei der Belegführung der ehelichen Lebensgemeinschaft Anleitung im ethischen Rahmen
- Bei Ausnahmefällen wie Tod des Ehepartners oder gesundheitlichen Problemen Aktenmanagement
- Unterstützung in 4 Sprachen — Türkisch, Russisch, Englisch und Deutsch
Wir halten unsere Mandantenzahl begrenzt; auf diese Weise nehmen wir uns für jede Familie eigene Zeit und bewerten innerhalb der Familieneinheit. Wo Sie sich im Verfahren befinden, welche Unterlage worauf wartet, ist für Sie jederzeit klar erkennbar.
Die Staatsbürgerschaft durch Heirat ist eine 3-Jahres-Akte. Der Erfolg des Antrags liegt nicht in den in der letzten Woche vorbereiteten Unterlagen, sondern in der Vollständigkeit der vom ersten Tag an geführten Eintragungen verborgen.
Für Ihren Antrag auf Staatsbürgerschaft durch Heirat können Sie eine kostenlose Erstberatung anfragen. Im Gespräch werden Ihre aktuelle Ehedauer, Ihre Eintragungen in der Türkei und der für den Antrag geeignetste Zeitpunkt gemeinsam bewertet. Ob Sie fortfahren oder nicht — diese Entscheidung treffen Sie.