Meine 8 Jahre sind vollendet, ich möchte den Antrag stellen
Sie gehen davon aus, die 8-jährige ununterbrochene Aufenthaltszeit vollendet zu haben
- Zeitprüfung
- Die Zeitübersicht wird anhand der amtlichen Register geprüft
- Einkommens- und Versicherungsvoraussetzungen werden gemeinsam geprüft
- Die Akte wird vervollständigt und der Antrag gestellt
