Verlängerung mit gleichem Antragsgrund
Der Grund für Ihren Aufenthalt besteht weiterhin; Sie möchten vor Fristablauf verlängern
- Vor Fristablauf
- Das Fenster öffnet sich 60 Tage vor Ablauf der Erlaubnis
- Die fortbestehende Gültigkeit des Antragsgrunds wird belegt
- Die Akte wird seit dem vorherigen Antrag aktualisiert
